NeuRegeln · 18 Oktober 2026
FIFAs RSTP ab Januar 2027: 5 % der Ablöse für Spieler und ein neu gefasstes Vertragsbruchregime
FIFA-Zirkular 1970 beschreibt das RSTP ab 1. Januar 2027: obligatorische 5 % der Ablöse für Spieler mit unter 150.000 EUR Gehalt, ein neu gefasster Artikel 17 zum Vertragsbruch, Fünfjahresverträge für manche U18-Spieler und 8 % Verzugszins auf ausstehende Gehälter.